Unsere Mietgeräte



Mietgeräte Nutzungsbedingungen

  • Der Vermieter überlässt dem Kunden den aufgeführten Gegenstand für einen festgelegten Zeitraum mietweise und nur zur gerätespezifischen Nutzung.
  • Das Mietgerät wird in Gegenwart des Kunden geprüft und unter Erläuterung der Bedien- und Sicherheitselemente vorgeführt.
  • Bei Übergabe an den Mietkunden wird eine Kaution berechnet, welche nach Rückgabe mit den Mietkosten und mit Schäden, die auf Selbstverschuldung zurückzuführen sind, verrechnet wird.
  • Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Einheiten.
  • Werden Mietgegenstände verschmutzt zurückgegeben, so wird eine Reinigungsgebühr erhoben.
  • Für Schäden am Mietgegenstand während des Transportes vom Geschäft zum Einsatzort, ist der Mieter selbst verantwortlich und haftet.
  • Ins Besondere bei der Vermietung von Kettensägen bestätigt der Bediener, entsprechend geschult und im Besitz eines Kettensägescheines zu sein. Für die Benutzung der geforderten Schutzausrüstung ist dieser selbst verantwortlich.
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch Fehlanwendung entstehen.

  • Bei Verlust des Mietgegenstandes haftet der Mieter.  


Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme 

Wir wünschen viel Freude mit unseren Mietgeräten
Ihr Team von Mechanik-Busch